Kosten der Heilpraktikerbehandlung


Ich nehme mir je Sitzung eine Stunde Zeit für meine Patienten. Mein Honorarsatz hierfür beträgt € 80,00.

  • Wird weniger als eine Stunde Zeit benötigt errechnet sich der Honorarsatz aus € 1,50 je Minute.
  • Dieses Honorar ist eine Privatleistung und in bar nach jeder Sitzung zu bezahlen.

Kostenübernahme durch Privat- oder Zusatzversicherungen bzw. durch die Beihilfe


Haben Sie eine Privat- oder eine Zusatzversicherung wird Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ausgestellt, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

  • Die Kosten werden in der Regel im Rahmen des jeweilig gewählten Tarifes erstattet.
    Auch die Beihilfestellen (Beamte und Post) erstatten die Kosten anteilig.
  • Von vielen gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten einer osteopathischen Behandlung anteilig übernommen. Hierfür wird in den meisten Fällen eine Verordnung/Privatrezept vom Arzt verlangt.
    z.B. bei der:
    BKK Akzo Nobel und fast alle anderen Betriebskrankenkassen
    Techniker Krankenkasse
    DAK
    AOK Hessen
    IKK
    SBK

    Der Status eines MASTER-PRAKTIZIERENDEN IM CRANIOSACRAL-VERBAND DEUTSCHLAND e.V. wird von vielen Kassen entsprechend einer OSTEOPATHIEAUSBILDUNG anerkannt.
    Mitglied im Verband Freier Osteopathen e.V. (VFO)

  • Vergleichstabelle für Heilpraktiker-Zusatzversicherungen, um eine leistungsstarke Heilpraktikerversicherung zu finden

  • DornsteinTabelle