Kosten der Heilpraktikerbehandlung
Ich nehme mir je Sitzung eine Stunde Zeit für meine Patienten. Mein Honorarsatz hierfür beträgt € 75,00.
- Wird weniger Zeit benötigt reduziert sich der Honorarsatz entsprechend.
- Dieses Honorar ist eine Privatleistung und in bar nach jeder Sitzung zu bezahlen.
Kostenübernahme durch Privat- oder Zusatzversicherungen bzw. durch die Beihilfe
Haben Sie eine Privat- oder eine Zusatzversicherung wird Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ausgestellt, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
- Die Kosten werden in der Regel im Rahmen des jeweilig gewählten Tarifes erstattet.
Auch die Beihilfestellen (Beamte und Post) erstatten die Kosten anteilig. - Von einigen gesetzlichen Krankenkassen werden unter bestimmten Umständen Heilpraktikerkosten anteilig übernommen.
z.B.:
BKK Akzo Nobel und fast alle anderen Betriebskrankenkassen
Techniker Krankenkasse
DAK
AOK Hessen
IKK
SBK
Der Status eines MASTER-PRAKTIZIERENDEN IM CRANIOSACRAL-VERBAND DEUTSCHLAND e.V. wird von vielen Kassen entsprechend einer OSTEOPATHIEAUSBILDUNG anerkannt.