Bachblütentherapie nach Dietmar Krämer

Was sind Bachblüten?


Der Engländer Dr. E. Bach (1886-1936) war Arzt, Pathologe, Immunologe, Bakteriologe und Homöopath. Auf der Suche nach „einfacheren und natürlichen Heilmethoden“ führte es ihn hinaus in die Natur. Durch seine außergewöhnliche Sensitivität fand er heraus, dass bestimmte Blüten die gleiche Schwingung wie seelische Grundzustände haben. Die 38 Blüten, die er auf diese Weise fand, enthalten jeweils einen „positiven“ und einen „negativen“ seelischen Aspekt.
Nach Dr. Bach ist Gesundheit die „vollständige Einheit von Seele, Geist und Körper“ und Krankheit ist einzig und allein korrektiv: „Sie ist weder rachsüchtig noch grausam. Vielmehr ist sie ein Mittel dessen sich unsere Seele bedient, um uns auf unsere Fehler hinzuweisen, um uns daran zu hindern größeren Schaden anzurichten und uns auf jenen Pfad der Wahrheit und des Lichtes zurückzuführen, den wir nie hätten verlassen sollen.“


Die 38 Bach-Blüten entsprechen in ihrem „negativem“ Konzept verschiedenen Gemütszuständen wie z.B.:

  • Angst
  • Unsicherheit
  • Einsamkeit
  • Überempfindlichkeit
  • Desinteresse
  • Übermäßige Sorge um andere
  • Mutlosigkeit und Verzweiflung

Sie stellen als eine Art Katalysator den jeweils blockierten Kontakt zwischen Seele und Persönlichkeit wieder her.

Hinweis zum Heilmittelwerbegesetz (§3 Nr.1)
Bei der vorgestellten Behandlungsmethode handelt es sich um ein alternatives Verfahren das wissenschaftlich nicht anerkannt ist. Alle Angaben über eventuelle Eigenschaften, Wirkungen und Indikationen beruhen auf den Erfahrungen und Erkenntnissen innerhalb dieser Methode selbst.

Aktuelle Rechtslage

Bachblüten sind laut Gerichtsbeschluss als Lebensmittel eingestuft worden und somit laut bestehenden EU-Beschlusses kein arzneiliches Heilmittel mehr.
Nach abschließendem Urteil des OLG (Oberlandesgericht) Hamm dürfen für Bachblüten bzw. Bachblütenprodukte keine gesundheitsbezogenen bzw. therapiebezogenen Aussagen gemacht werden. Das OLG bezog sich hierbei auf die Health-Claims-Verordnung (HCVO) der Europäischen Union, die für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich ist.